Anlagenrecht

Betriebsanlagen


Genehmigungspflichtige Betriebsanlagen dürfen nur mit einer rechtskräftigen Betriebsanlagengenehmigung errichtet und betrieben werden. Um die Betriebsanlagengenehmigung ist bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzusuchen.

Dem Genehmigungsansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

4-fach: eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen; die erforderlichen Pläne und Skizzen; ein Abfallwirtschaftskonzept;

1-fach: die für die Beurteilung des Projektes und der zu erwartenden Emissionen der Anlage erforderlichen technischen Unterlagen sowie ein Eigentümer- und Anrainerverzeichnis und die zur Beurteilung des Schutzes jener Interessen erforderlichen Unterlagen, welche die Behörde nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mit zu berücksichtigen hat.

Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht

Allgemeines zur Betriebsanlagengenehmigung