Anzeige einer Geburt

Beim  Standesamt der Geburt können bei einer ehelichen Geburt  die Kindesmutter oder der Kindesvater und bei einer unehelichen Geburt nur die Kindesmutter die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. 


Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden folgende Dokumente benötigt:

Eheliche Kinder

  • standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern  
  • Geburtsurkunden der Eltern 
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass) 
  • gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
  • Lichtbildausweis

Uneheliche Kinder   

  • Geburtsurkunde der Mutter 
  • falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes  
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)  
  • gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
  • Lichtbildausweis

Bei Hausgeburten benötigen Sie zusätzlich die vom Arzt oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige.

  Anerkennung der Vaterschaft

Soll bei einer unehelichen Geburt der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde mit eingetragen werden, so muss dieser gemeinsam mit der Mutter des Kindes ins Standesamt kommen und ein Vaterschaftsanerkenntnis unterfertigen.

Notwendige Urkunden des Vaters
(nur Originale, keine Kopien!)

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Nicht-Österreichern gültiger Reisepass)
  • Nachweise über akademische Grade und Standesbezeichnungen (zum Beispiel Ingenieur)

 

Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit Übersetzung, die von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetsch angefertigt werden muss, vorgelegt werden.

Kosten: Geburtsurkunden für neugeborene Kinder sind in der Regel gebührenfrei.

Zuständig