Zweitwohnsitzabgabe

 Information über die Zweitwohnsitzabgabepflicht 

 

Liebe Zweitwohnsitzeigentümer!

Liebe Zweitwohnsitznutzer!

 

Die Gemeinden erbringen vielfältige Leistungen für die Erhaltung und Weiterentwicklung der örtlichen Gemeinschaft und tätigen laufend Investitionen in die örtliche Infrastruktur. So sind es die Gemeinden, die Gemeindestraßen erhalten, den Winterdienst verrichten, die örtlichen Grünflächen pflegen und Kinderspielplätze, Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen sauber halten. Darüber hinaus gestalten die Gemeinden das Ortsbild, indem sie Seepromenaden verschönern, Blumenschmuck an öffentlichen Orten anbringen und im Winter durch Weihnachtsschmuck für eine behagliche Atmosphäre sorgen. 

 

Viele weitere Leistungen der Gemeinde sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, können jedoch von Zweitwohnsitzbesitzern wie von Gemeindebürgern gleichermaßen in Anspruch genommen werden. So fördern die Gemeinden die örtlichen Feuerwehren, tragen maßgeblich zur Aufrechterhaltung des Rettungswesens bei und tragen einen wesentlichen Anteil der Kosten den Betrieb der Krankenanstalten.

 

Durch die Bereitstellung von Veranstaltungsräumlichkeiten und die Förderung des Vereinswesens ist sichergestellt, das auch das Veranstaltungs-, Brauchtums- und Kulturangebot in der jeweiligen Gemeinde nicht zu kurz kommt. Darüber hinaus stehen auch den Zweitwohnsitzbesitzern dieselben Informations- und Beratungsangebote des Gemeindeamtes zur Verfügung. 

 

Obwohl Zweitwohnsitzbesitzer weitestgehend dieselben Leistungen wie jeder Gemeindebürger in Anspruch nehmen können und die Infrastruktur auch für Zweitwohnungen und –häuser im gleichen Maße aufrechterhalten werden muss, erhalten die Gemeinden für Zweitwohnsitzbesitzer keine Finanzerträge wie dies beispielsweise bei Gemeindebürgern der Fall ist. Um diesen Nachteil etwas abzufedern, hat der Landesgesetzgeber die Kärntner Zweitwohnsitzabgabe geschaffen, die von den Gemeinden einzuheben ist. Sie soll einen Ausgleich für diejenigen finanziellen Aufwendungen darstellen, die den Gemeinden bei der Aufrechterhaltung und Bereitstellung ihrer Leistungen und ihrer Infrastruktur erwachsen, und für welche sie keine Steuererträge erhalten.



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