Landesförderung Holzheizsysteme Kärnten

Förderbare Maßnahmen

Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Planung) und der Umstieg von

einer bestehenden Öl-, Gas-, Strom- oder Kohlezentralheizung bei gleichzeitiger Entfernung der alten Heizungsanlage.

Antragsteller

Natürliche und juristische Personen

Fördervorraussetzungen

• Die Wärmeerzeugung muss mit Ausnahme von öffentlich genutzten Gebäuden oder Gebäuden gemeinnütziger

Vereinigungen ausschließlich Wohnbedürfnissen dienen, andernfalls werden die anerkennbaren

Kosten aliquotiert.

• Sollten die Kosten für diesen Förderungsgegenstand bereits bei einer anderen Landesförderung berücksichtigt

worden sein, ist eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich.

• Anlagen für Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und dergleichen werden nicht gefördert. Bei Neubauten

erfolgt die Förderungsauszahlung erst nach Bezug des Objektes.

• In Gebieten mit Nahwärmeanlagen, an die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kessels zu ortsüblichen

Anschlussgebühren angeschlossen hätte werden können, ist eine Förderung nicht möglich.

• Für einen Gebläsescheitholzkessel ist ein Wärmespeichervolumen (Boiler und Puffer) des 8-fachen Volumens

des Füllschachtes notwendig.

• Es muss eine Rücklauftemperaturanhebung vorhanden sein. Dies gilt nicht für ortsfest gesetzte Öfen.

• Der Abbrand muss geregelt erfolgen.

• Für ortsfest gesetzte Öfen muss eine Ofenberechnung nach ÖNORM B 8301 und B 8302 unter Einbe -

ziehung des Kamins mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % von einem dazu Befugten vorgelegt werden.

• Es darf keine Wärmeerzeugungsanlage, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden kann, vorhanden sein.

• Förderungen der letzten 10 Jahre für Gegenstände dieser Förderungssparte werden angerechnet.

Art und Höhe der Förderung

• Gebläsescheitholzkessel mit Pufferspeicher oder ortsfest gesetzte Öfen:

1.100,-

• Pelletsheizungsanlagen:

1.800,-

• Biomasseheizungsanlagen:

2.200,-

• Bei Vorlage eines Energieausweises gemäß OIB pro kW:

150,-

• Umstieg von Öl-, Gas-, Strom- oder Kohleheizungsanlagen auf Pellets oder Biomasseanlagen:

600,-

Information und Einreichung des Förderantrages

Amt der Kärntner Landesregierung
Abt.15 – Umwelt; Uabt. Energie
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Telefon: 050/536 – 41566
Fax: 050/536 – 41500
E-Mail: post.abt15@ktn.gv.at

Förderung Holzheizsysteme