Auf Grund aktueller Vorkommnisse tritt mit 05.12.2023 die 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft, mit der die Risikostufe geändert und die Risikogebiete für das Bundesland Kärnten neu definiert werden.
Besondere Schutzmaßnahmen sind auch für Hobby- und Kleinhaltungen (<50 Tiere) rechtlich verpflichtend umzusetzen (s. Anhang)