Mit der 2. Novellierung 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 wurde die Stallpflicht aufgehoben und die Gebiete mit ehemals stark erhöhtem Risiko in Gebiete mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest übergeführt. Dies betrifft in Kärnten 62 Gemeinden und 2 Magistrate, welche unter Punkt B angeführt sind. Für Gebiete mit ehemals erhöhtem Risiko sind keine besonderen Maßnahmen mehr festgelegt.