In der letzten Gemeinderatssitzung am 24. September 2024 wurde beschlossen, dass für Privatstraßen ab diesem Winter kein Winterdienst seitens der Gemeinde mehr durchgeführt wird. Dies betrifft sowohl die Schneeräumung als auch das Streuen von Salz.
Der Grund für diese Entscheidung liegt in haftungsrelevanten Themen und der damit verbundenen finanziellen Belastung für die Gemeinde. Um Risiken und zusätzliche Kosten zu vermeiden, wurde daher beschlossen, den Winterdienst auf Privatstraßen in die Eigenverantwortung der jeweiligen Anrainer und Bewohner zu legen.
Das bedeutet, dass die Anrainer bitte künftig selbst für die Schneeräumung und das Streuen auf den betroffenen Privatstraßen Sorge tragen müssen.