Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich. (Kärntner Bauordnung 1996 § 6)
Bitte mitbringen:
- Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Gebühren:
- Bauansuchen um Erteilung der Baubewilligung € 14,30
- Beilagengebühr pro Bogen € 3,90 (max. € 21,80)
- Baupläne (als Beilage) in:
Bogengröße € 3,90
über Bogengröße € 7,80
- geheftete (gebundene) Baupläne
pro Lageplan
pro Grundriss, Schnitte und Ansichten
pro Baubeschreibung, max. € 21,80
Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (Ansuchen)
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